Mängelexemplare
Wühltisch oder heißbegehrte B-Ware
Buchliebhaber mit einem schmalen Geldbeutel, leidenschaftliche Vielleser mit wenig Platz im häuslichen Umfeld, echte Sparfüchse oder die Jäger und Sammler unter uns – alle kennen und lieben diese preisreduzierten Bücher.
In regelmäßigen Abständen stapeln sich bei den großen Buchhandelsketten Mängelexemplare in großen Bücherkisten, und es macht einfach Freude, darin zu stöbern. Aufgrund der aufgehobenen Buchpreisbindung kann man sich schon fast schamlos eindecken, sein SuB auffüllen und diese Bücher nach dem Lesen ohne viel seelischen Verlustschmerz leicht weitergeben (siehe „Neues Zuhause gesucht“).
Ein Gesetz für Bücher
Bücher unterliegen der Buchpreisbindung, und dafür gibt es in Deutschland natürlich eigens ein Gesetz: Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz kurz BuchPrG).
Doch warum diese Preisbindung bei Büchern? Diese soll der Marktregulierung dienen, denn Bücher werden hierzulande als Kulturgut angesehen und haben somit eine Sonderstellung inne. Sie sollen immer in ausreichender Menge und überall zu den gleichen Konditionen verfügbar sein. Letztlich soll das Gesetz auch zur Vielfalt im Buchhandel beitragen. Es wäre doch mehr als bitter, wenn die kleinen inhabergeführten Buchläden aus unseren Städten und Gemeinden völlig verschwinden würden, große Player gibt es bereits mehr als genug. Mit diesem Gesetz wird so nebenbei der Individualismus gestärkt.
Jedes Gesetz enthält auch Ausnahmen, und hier stellen die Mängelexemplare die Ausnahme von der Regel dar. Im Gesetzestext wurde alles eindeutig festgehalten, so benennt der § 7 Ausnahmen Abs. 1 Nr. 4 BuchPrG, was ein Mängelexemplar ist. Nach der Definition des Gesetzes handelt es sich hier um ein Buch, das beschädigt ist oder einen sonstigen Fehler aufweist.
Ergo sind Mängelexemplare Bücher mit leichten, äußerlichen Beschädigungen oder Lagerspuren, welche – um dem Gesetz gerecht zu werden – speziell mit einem Stempel markiert worden sind. Grundsätzlich liegt der der Mangel nur äußerlich vor, und somit ist der Inhalt unbeschädigt, d. h. dem Lesegenuss steht nichts im Wege.
Mängelexemplar – ein hässlicher Begriff
Oftmals ist es nur eine kleine Schramme durch Transportschäden oder Verfärbungen bzw. Flecken durch häufiges Anfassen, ein Knick oder Ähnliches, nichts, was der Geschichte im Buch schadet.
Diese Bücher lieben die Vielleser. Schonen sie doch den Geldbeutel und man kann herrlich seiner Leidenschaft frönen. Nach neuen Geschichten, Autoren stöbern und gleich noch ein, zwei oder mehr Bücher mehr mitnehmen, denn der Buchpreis ist nun kein Hindernis mehr.
Die Bezeichnung Mängelexemplar für ein leicht beschädigtes Buch empfinde ich als wirklich hässliches Wort. Denn Mängelexemplare können durchaus noch in einem sehr guten Zustand sein. Verlage können die Buchpreisbindung frühestens nach 18 Monaten aufheben, und dann können diese Bücher verramscht werden. Das geschieht meist dann, wenn die Bücher (Restauflagen) veraltet sind oder neu aufgelegt werden.
Wie schon erwähnt, ist der Begriff Mängelexemplar für mich von seiner Bedeutung und Klangfarbe her sehr negativ besetzt. Ein Blick in den Duden beschreibt den Mangel als „Fehlen von etwas, was vorhanden sein sollte, was gebraucht wird.“
Nur weil etwas einen Mangel hat, wird es aussortiert? Das ist unfair.
Doch jetzt ist es an der Zeit, ehrlich zu sein: Jeder Buchkäufer möchte ein schönes, sauberes Buch ohne Schrammen und Macken, wenn er schon den vollen Buchpreis bezahlen soll, und die Buchpreise sind mittlerweile nicht zu vernachlässigen.
Natürlich verstehe ich, warum Bücher in den letzten Jahren teurer werden mussten. Die Preise sind überall gestiegen. Druck- und Veröffentlichungskosten usw. – auch hier machen die Kostensteigerungen keine Ausnahmen.
Ebenso kann ich die Zurückhaltung und die damit einhergehenden Überlegungen der Konsumenten nachvollziehen. Viele Leser sind gezwungen, sich zweimal zu überlegen, ob sie den vollen Buchpreis bezahlen können oder lieber auf ein reduziertes Mängelexemplar zurückgreifen.
Bücher als Ramschware
Bücher und Ramschware in einem Satz, das schmerzt jeden Buchliebhaber – und die Verfasserin des Beitrags besonders. 😊
Muss es einen zweiten Buchmarkt innerhalb des Buchhandels überhaupt geben? Gäbe es hier nicht doch einen anderen Weg?
Bücher werden zum Glück auch in der heutigen schnelllebigen Zeit immer noch als Kulturgut angesehen. Denn sie bilden einen gesellschaftlichen Spiegel der Gesellschaft und es wird mit ihnen quasi das Wissen und der Geist der jeweiligen Epoche festgehalten. Dieser Anspruch ans Buch und seine besondere Stellung als Kulturgut innerhalb der Gesellschaft wird mit der Buchpreisbindung in einen festen und sicheren Rahmen gepackt.
Ein Buch ist eben kein Kochtopf oder eine Vase, welche je nach Situation, Saison etc. zum Schleuderpreis an den Mann bzw. an die Frau gebracht werden sollen.
Die Ausnahme der Regel
Zurück zur Buchpreisbindung. Diese gilt übrigens nicht nur für Bücher, sondern auch für Musiknoten und kartographische Produkte.
Was ist, wenn ich meine Bücher weiterverkaufen möchte? Gilt das Gesetz dann immer noch? Nein!
Hat ein Buch die Vertriebskette des Buchhandels verlassen, indem der Verkauf an einen Kunden vollzogen wurde, ist es direkt im privaten Gebrauch gelandet, und ein gebrauchtes Buch kann der Kunde ohne Preisbindung veräußern.
Und dieses Weiterverkaufen ist eine sinnvolle Sache, meine Gedanken hierzu finden sich im Beitrag „Neues Zuhause gesucht“.
Mein Fazit: Mängelexemplare sind Klasse!
Und so werden sich auch in meinem Bücherregal weiterhin zahlreiche Mängelexemplare tummeln. Diese Mängelexemplare entlasten nicht nur den Geldbeutel, sondern bieten auch die Chance, neue Autoren zu entdecken. Außerdem gibt man einem beschädigten Buch ein Zuhause. So nehme ich diese Bücher gern mit zu Terminen, bei denen längere Wartezeiten zu überbrücken sind oder ich verleihe sie gern. Alles ganz ohne die Sorge, dass sie beschädigt werden könnten. Denn Macken haben sie ja schon. 😊
So greife ich eher mal zu, auch wenn der Klappentext oder die Aufmachung des Buchs mich nicht hundertprozentig überzeugt. Der kleine Preis bietet große Chancen, denn es besteht immer das Potenzial, ein neues Lieblingsbuch entdeckt zu haben.
Mängelexemplare – Zweite Chance für ein Buch
ich liebe Mängelexemplare 😉
die kaufe ich ja bei und im Markt..
die haben ein gut sortierte Buchabteilung
und von Zeit zu Zeit gibt es da die grußen Kisten
mit den erwähnten Exemplaren
aber mal ehrlich
ich habe schon lange den Verdacht
das die „Beschädigungen“ extra angebracht werden
um das Buch billiger verkaufen zu können
sie haben nämlich alle den gleichen „Ratscher“ auf der Rückseite
was durch „natürliche“ Beschädigung wohl fast unmöglich ist
aber was solls..
mich stört es nicht
und so wandern neue Titel in meinen Bücherstapel
denn wie du schon schreibst..
der Inhalt ist unversehrt 😉
liebe Grüße
Rosi
Liebe Rosi,
deinen Verdacht teilen viele: Immer wieder hört man von den Schein-Mängelexemplaren, dazu werden – um die Preisbindung zu unterlaufen – Bücher tatsächlich absichtlich mit Macken versehen und abgestempelt. Dieses Handeln ist kein Kavaliersdelikt. Sollte dieses Tun nachgewiesen werden können, hat das rechtliche Folgen und es drohen Verurteilung und Schadensersatz.
So werde auch ich weiterhin in die Kisten mit den Mängelexemplaren greifen und meinem Bücherstapel weitere Geschichten hinzufügen. 🙂
Liebe Grüße